Allgemeine Geschäftsbedingungen der picoware gmbh für den Teledienst
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
Grundlage des zwischen dem Kunden und der picoware gmbh geschlossenen
Vertrags sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
picoware gmbh für den Teledienst
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
(AGB).
Verweise des Kunden auf eigene AGB werden nicht anerkannt.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des von der picoware gmbh angebotenen Teledienstes ist
die entgeltliche Dienstleistung eines kostenpflichtigen Zugangs
zum Abruf von Informationen aus
wer gehört zu wem - das Buch im Internet.
Der Kunde erhält damit durch die picoware gmbh
über den Internetdienst world wide web den Online-Zugriff auf die
Inhalte der von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft herausgegeben Publikation
wer gehört zu wem.
Dieser Teledienst beinhaltet
elektronische Auskünfte zu Einzelanfragen darüber, welche natürlichen
oder juristischen Personen bei großen deutschen Unternehmen beteiligt
sind. Die Übermittlung der Auskunft erfolgt in Form eines
Firmendokuments.
Der Zugriff ist durch eine Nutzerkennung, die
aus einem Benutzernamen und einem Kennwort besteht, gesichert. Der
Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ausgefüllte Formular an
die picoware gmbh sendet und diese seinen Antrag per E-Mail annimmt.
Vertragspartner
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
wird von der
picoware gmbh, Nohlstraße 10, D-16548 Glienicke,
vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Pfoch und Sabine Pfoch
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin unter HRB 5357;
Ust-ID-Nummer: DE - 208 972 437 (E-Mail: info@picoware.de;) als
Teledienst angeboten.
Vertragsarten
Für die Nutzung stehen drei verschiedene Vertragsvarianten zur Verfügung.
1. Prepaid:
Bei einem Prepaid-Zugang schließt der Nutzer mit dem Anbieter einen
kostenlosen Rahmenvertrag und erhält eine Nutzerkennung. Danach kann er
Recherchepakete gegen Vorkasse
erwerben, die ihn für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Recherche in
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berechtigen und den Abruf von bis zu 50 Firmendokumenten ermöglichen.
Ist der bezahlte Recherchezeitraum verstrichen oder die maximale Abrufzahl
bereits vor Verstreichen des Zeitraums erreicht worden, so kann der Nutzer
seinen Zugang durch Hinzukauf eines weiteren Recherchepakets aufrechterhalten.
Das zeitliche Rechercherecht verlängert sich dann wieder auf volle zwölf
Monate ab Kaufdatum.
2. Basic-Abonnement:
Das Abonnement ermöglicht den kreditierten Zugriff auf Inhalte des
Teledienstes der picoware gmbh. Hier wird ein monatliches
Grundentgelt
für die Bereitstellung des Zugangs sowie ein
verbrauchsabhängiges Entgelt
für den Abruf der Unternehmensdaten fällig.
Im Grundentgelt enthalten ist ein monatliches kostenfreies Kontingent
von Abrufen, das der Höhe des Grundentgeltes entspricht.
Der Abonnementvertrag gilt für mindestens ein halbes Jahr.
3. Business-Abonnement:
Das Business-Abonnement entspricht dem Basic-Abonnement, bietet
aber die zusätzliche Möglichkeit,
Mitbenutzerkennungen
einzurichten, so dass mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens den Dienst kostengünstig
über unterschiedliche Nutzerkennungen in Anspruch nehmen können. Die Verwaltung
der Mitbenutzer erfolgt durch den vom Unternehmer benannten
Hauptbenutzer,
der das Business-Abonnement abgeschlossen hat.
Für den anmeldefreien Zugriff aus einem Unternehmensnetzwerk heraus können
im Rahmen eines Business-Abonnements auch
IP-Zugänge eingerichtet werden.
Ein solcher identifiziert die Nutzer anhand der extern sichtbaren IP-Adresse
des Unternehmens. Die Einrichtung eines IP-Zugangs bedarf eines schriftlichen
Kundenauftrags und erfolgt ausschließlich durch die picoware gmbh. Die
picoware gmbh hat das Recht, einen entsprechenden Kundenauftrag ohne
Begründung abzulehnen.
Preise
Die Entgelte für die Nutzung des Teledienstes
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der picoware gmbh betragen:
Prepaid:
Ein Recherchepaket für die Dauer von 12 Monaten inklusive des Abrufs von
bis zu 50 Firmendokumenten kostet 10 € pro Bestellung. Die Zahlung erfolgt im Voraus
entweder über den Service von FIRSTGATE oder durch Überweisung an die picoware gmbh.
Basic-Abonnement:
Das Grundentgelt inklusive 25 kostenfreier Abrufe von Firmendokumenten
innerhalb dieses Monats beträgt 5,00 € pro Monat. Für jedes weitere
abgerufene Firmendokumente werden 0,08 € in Rechnung gestellt.
Sobald der Vertrag geschlossen wurde, ist beim Basic-Abonnement-Vertrag die
Grundgebühr für die ersten sechs Monate im Voraus fällig und wird von
der picoware gmbh in Rechnung gestellt. Bis zum Ausgleich dieser Rechnung
ist das Recherchevolumen auf maximal 500 Firmendokumente beschränkt.
Alle weiteren Abrechnungen
erfolgen „nach Bedarf” immer dann, wenn ein vereinbartes
Volumen an offenen Positionen (Standard 25,- €) überschritten wird.
Die Rechnungsbeträge sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde –
innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Business-Abonnement:
Das Grundentgelt inkl. 25 kostenfreier Abrufe von Firmendokumenten
innerhalb dieses Monats beträgt 5,00 € pro Monat. Für jedes weitere
abgerufene Firmendokument werden 0,08 € in Rechnung gestellt.
Mitbenutzerkennungen können für ein zusätzliches Grundentgelt in Höhe von
1,00 € pro Monat in beliebigem Umfang durch den Hauptbenutzer eingerichtet
werden. Das verbrauchsabhängige Entgelt der Mitbenutzer entspricht dem des
Hauptbenutzers. Die Abrechnung der fälligen Entgelte erfolgt über den
Hauptbenutzer und zu dessen Lasten.
Für jeden eingerichteten IP-Zugang wird ein zusätzliches Grundentgelt in Höhe von
25,00 € pro Monat in Rechnung gestellt. Das verbrauchsabhängige Entgelt
der Mitbenutzer entspricht dem des Hauptbenutzers. Die Abrechnung der
fälligen Entgelte erfolgt über den Hauptbenutzer und zu dessen Lasten.
Sobald der Vertrag geschlossen wurde, ist beim Business-Abonnement-Vertrag die
Grundgebühr für die ersten sechs Monate im Voraus fällig und wird von
der picoware gmbh in Rechnung gestellt. Bis zum Ausgleich dieser Rechnung
ist das Recherchevolumen auf maximal 500 Firmendokumente beschränkt.
Alle weiteren Abrechnungen
erfolgen „nach Bedarf” immer dann, wenn ein vereinbartes
Volumen an offenen Positionen (Standard 25,- €) überschritten wird.
Die Rechnungsbeträge sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde –
innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Sonstiges:
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisänderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen
vorher per E-Mail mitgeteilt.
Sie gelten nicht rückwirkend für bereits bezahlte Abrufzeiträume.
Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, die
davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der
Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten
Entgelte für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
Nach dem ersten Abruf eines bezahlten Firmendokuments sind innerhalb der
darauffolgenden zwei Stunden weitere Abrufe desselben Dokuments kostenlos.
Nach Ablauf dieser zwei Stunden wird der Abruf dieses Dokuments erneut
kostenpflichtig.
Die Verbindungskosten für die Internetnutzung hat der Kunde selbst zu tragen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche der picoware gmbh kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen
dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten
Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind.
Urheberrechte, Nutzungsrechte
Die Inhalte des Teledienstes
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
sind urheberrechtlich geschützt.
Der jeweilige Vertrag gestattet die Verwendung der Inhalte des von
der picoware gmbh angebotenen Teledienstes
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
nur zu eigenen
Zwecken. Es ist nicht gestattet, die abgerufenen Inhalte an Dritte
geschäftsmäßig in jeglicher Form weiterzuverteilen, insbesondere ist
die Verwendung zur Herstellung von Datensammlungen oder Datenbanken,
sowie die Einbindung in eigene Angebote oder Dienstleistungen untersagt.
Die Einrichtung von Hyper-, Inline- und Deep-Links von anderen Webseiten
ist nur mit schriftlicher Zustimmung der picoware zulässig. Gleiches gilt
für die Verwendung von
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
auf anderen Websites in Frames.
Werden Inhalte des Web-Services dazu benutzt, Informationen in aufbereiteter
oder nicht aufbereiteter Form in den beschriebenen Grenzen an Dritte weiterzugeben, z.B. in Charts,
Berichten, Präsentationen, so ist als Quelle jederzeit und deutlich folgende
Angabe zu machen:
[Quelle: wer gehört zu wem - das Buch im Internet vom XXX]
wobei XXX durch das Veröffentlichungsdatum des Datenbestandes zu ersetzen ist.
Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den ihm überlassenen Benutzernamen und das
Kennwort geheim zu halten. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben
oder einem entsprechenden Verdacht ist dies der picoware gmbh unverzüglich
anzuzeigen. Insbesondere ist ein Missbrauch dadurch zu verhindern, dass die
Zugangsdaten nicht auf Systemen oder Dokumenten gespeichert werden, zu denen unberechtigte
Dritte Zugang erlangen können. Die zuvor genannten Pflichten gelten auch für
Benutzernamen und Kennwörter der Mitbenutzer. Der Kunde stellt sicher, dass
die Haupt- und Mitbenutzer, die für ihn die Abrufe tätigen, diese Sorgfaltspflichten
und die Regelungen des geschlossenen Vertrags einhalten.
Gewährleistung, Haftung
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der inhaltlichen
Angaben des Teledienstes
wer gehört zu wem - das Buch im Internet
und den jederzeitigen Zugriff wird nicht übernommen.
Die picoware gmbh und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Lediglich
im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Verletzung von
Körper, Gesundheit und Leben haftet sie auch für leichte Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den 10-fachen Betrag des vom Kunden
gezahlten Jahresentgeltes.
Kündigung
Bei einem Prepaid-Zugang gibt es kein Kündigungsrecht.
Wenn innerhalb von 12 Monaten kein Recherchepaket erworben wird,
läuft der Prepaid-Zugang automatisch aus.
Die Abonnement-Verträge können nach 6 Monaten jederzeit mit einer Frist von
7 Kalendertagen zum Ende des laufenden Rechnungsmonats gekündigt werden.
Bei einem Business-Abonnement kann nur der Hauptbenutzer kündigen.
Nach dem Ende des letzten Rechnungsmonats hat die picoware gmbh
vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung das Recht,
den Zugang zu schließen und eine Schlussrechnung zu erstellen. Ferner
darf sie alle zum Vertrag gespeicherten Daten (inkl. aller Nutzerkennungen)
löschen, sobald für deren Speicherung keine offensichtliche Notwendigkeit
mehr besteht.
Rücktrittsrecht
Die picoware gmbh hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls die
Nutzerkennung nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der
Vertragsannahmeerklärung mit dem dort beigefügten Freischalt-Link aktiviert wird.
Der Freischalt-Link bestätigt die Gültigkeit der E-Mail-Adresse und deren
Zuordnung zum Vertragspartner, was für die Vertragsabwicklung
Voraussetzung ist.
Sonstiges
Der Vertragsschluss ist zur Zeit nur mit Kunden möglich,
die ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz in Deutschland haben.
Anderenfalls betrachten wir den Vertragsschluss als nichtig.
Eine Überprüfung Ihrer Angaben behalten wir uns vor.
Der Antrag und die Geschäftsbedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur
Verfügung. Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die
Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ist deutsch.
Die Kündigung, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Textform (z.B. durch E-Mail und Fax; vgl.§ 126b BGB) ist zulässig.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem
Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich
am nächsten kommt.
Rechtsordnung und Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde
ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines
Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die picoware gmbh den Kunden an
seinem Sitz und bei dem zuständigen Gericht in Berlin verklagen; dasselbe
gilt für eine juristische Person öffentlichen Rechts und für
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die picoware gmbh selbst kann von
diesen Kunden nur bei dem zuständigen Gericht in Berlin verklagt werden.
picoware gmbh im Dezember 2005
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